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Verein

Wer wir sind

Unser Handeln

Im Kreis Gütersloh unterstützen wir etwa 500 Menschen mit geis­ti­ger Be­hin­der­ung so­wie Kin­der mit und ohne Ent­wick­lungs­ver­zö­ge­run­gen und de­ren Fa­mi­lien durch An­ge­bo­te in den Be­rei­chen Früh­för­de­rung, Woh­nen in den Besonderen Wohnformen und im Ambulant Unterstützen Wohnen sowie im Bereich Schu­le. 

Wir engagieren uns für eine inklusive Gesellschaft. Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Vielfalt sehen wir als Bereicherung. Wir sind nicht konfessionell gebunden und stehen für ein offenes und tolerantes Miteinander.

Rechtsform

Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh ist ein gemeinnütziger anerkannter Rechtsträger mit Sitz in Gütersloh. Seine Rechtsform ist die eines gemeinnützigen Vereins.

Auszug aus der Satzung

„Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung, die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen und die Durchführung von Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten.

Des Weiteren will der Verein das Verständnis für die Belange der Menschen mit geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Stationäre und ambulante Wohn- und Betreuungsangebote
  • Frühe Hilfen und Frühfördermaßnahmen insbesondere durch den Betrieb einer interdisziplinären Frühförderstelle
  • Organisation und Durchführung von Freizeit- und Sportangeboten sowie Reisen
  • Allgemeine Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
  • Förder-, Betreuungs- und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Angebote an Schulen, wie z.B. Offener Ganztag, Schulsozialarbeit und Schulbegleitung für Schüler mit besonderem Hilfebedarf“

Auszug aus unseren Leitsätzen

Auf der Grundlage des Grundgesetzes, der UN-Behindertenrechtkonvention, dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe sowie den Satzungszielen der Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh setzen wir uns für die Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Menschen und deren Familien ein.

Dabei möchten wir erreichen, dass Lebensrecht und Würde der Menschen mit Behinderung nie mehr in Frage gestellt oder angetastet werden.

 Wir möchten, dass jeder Mensch mit Behinderung

  • seine eigene Persönlichkeit entfalten und leben kann,
  • erlebt, dass seine Interessen, Meinungen und Bedürfnisse stets ernst genommen und nach Möglichkeit berücksichtigt werden,
  • soweit wie eben möglich sein Leben selbst in die Hand nehmen und gestalten, also selbstbestimmt leben kann.

Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten: 

  • Wir nehmen die Menschen, für die wir uns engagieren und mit denen wir zusammenarbeiten, ernst und achten ihre Einzigartigkeit
  • Wir begegnen einander respektvoll und wertschätzend
  • Wir kommunizieren vertrauensvoll, offen und direkt
  • Wir handeln Wertvorstellungen und Grenzen miteinander aus. Es gelten nicht automatisch die Meinungen und Einstellungen von Mitarbeitern, von gesetzlichen Betreuern / Familienangehörigen oder der Menschen mit Behinderung
  • Wir arbeiten professionell und wollen einander mit Sympathie, Herzlichkeit und Wärme begegnen
  • Wir dokumentieren und sichern die Qualität unserer Arbeit
  • Wir werten die Ergebnisse unserer Arbeit aus und reflektieren unser Handeln
  • Lob und Beschwerden sind uns gleich wichtig. Während Lob unser Engagement stärkt, nutzen wir Beschwerden, um Fehler zu erkennen und Verbesserungen einzuleiten
  • Wir machen die Grundsätze und Methoden unseres Arbeitens transparent
  • Wir beachten die gesetzlichen Vorgaben
  • Wir bilden uns weiter